Kinder­osteopathie – Was ist das?

Die Kinderosteopathie ist eine Spezialisierung innerhalb der Osteopathie. Um Säuglinge und Kinder zu behandeln, ist es wichtig, die unterschiedlichen Entwicklungsstufen des Kindes genau zu kennen. Das Wissen um die normale sensorische, emotionale und neurologische Entwicklung des Kindes und die spezielle Kinderpathologie ist notwendig, um Kinder adäquat behandeln zu können. Dann sind Störungen der normalen embryologischen und fetalen Entwicklung und im Schwangerschaftsverlauf gut zu erkennen und zu behandeln.

Auch können Schwierigkeiten bei der Umstellung der Körperfunktionen des Neugeborenen, wie beim selbständigen Atmen und der Nahrungsaufnahme, gut osteopathisch behandelt werden. Gezielter Schulung als Kinderosteopath bedarf es auch, um die unterschiedlichen Gewebe- und Strukturqualitäten während des Wachstums zu beurteilen und zu behandeln.

Ich habe eine Zusatzqualifikation für Kinderosteopathie absolviert und wurde vom Verband freier Osteopathen zertifiziert.

 

 

Häufige Indikationen für eine pädiatrische Behandlung sind:

  • Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen
  • Wachstumsstörungen, Entwicklungsverzögerungen (ADS, Lernschwierigkeiten)
  • Verdauungsbeschwerden (Koliken), Urogenitalbeschwerden (Inkontinenz)
  • Schädelasymmetrien, Kieferfehlstellungen
  • Allergien
  • Beschwerden des Bewegungsapparates

 

Was kostet eine osteopathische Behandlung?

 

Die Erstanamenese und Erstbehandlung kostet 89,00 Euro. Jede Folgebehandlung bei Kindern und Säuglingen kostet 65,00 Euro.

 

Bitte beachten Sie, dass eine osteopathische Beahndlung immer eine Privatleistung ist und viele gesetzlichen Krankenkassen eine Teilerstattung anbieten. Jede Krankenkasse hat unterschiedliche Voraussetzungen, häufig ist ein Privatrezept eines Arztes notwendig. Dieses müssen Sie dann zusammen mit der Rechnung  einreichen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse. Bei Privat-/ Zusatz-/ und Beihilfe - Versicherung ist Ihr Versicherungsvertrag ausschlaggebend. Meistens werden Rechnung erstattet oder teilweise erstattet. In diesem Fall rechne ich nach der GebüH ab.

 

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